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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kursbuchung beim Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Rastatt e.V.

Geltungsbereich und Gerichtsstand

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Ausbildungsangebote des DRK Kreisverbandes Rastatt e.V.. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Teilnehmerverhältnis ist Rastatt.

Anmeldung

Die Anmeldung für Lehrgänge, die öffentlich ausgeschrieben sind, erfolgt mündlich oder schriftlich (per Kontaktformular, per Mail oder telefonisch). Sowohl bei der mündlichen als auch bei der schriftlichen Anmeldung wird grundsätzlich auf diese im Internet zugängliche AGB hingewiesen, die Bestandteile der Teilnehmervereinbarung sind. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Veranstaltungen für eine geschlossene Gruppe werden individuell vereinbart. Für alle Veranstaltungen ist der jeweilige Anmeldeschluss 2 Tage vor Schulungsbeginn.

Zahlungsbedingungen

Für Seminare/Lehrgänge sind entsprechende Kursgebühren zu entrichten. Für Betriebshelfer übernimmt die Kosten in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft.

Die Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse erfolgt unmittelbar durch den Kreisverband, wenn eine Kostenzusage, ein Gutschein oder eine gleichwertige Erklärung des Unfallversicherungsträgers vorgelegt wird. Sollte die Berufsgenossenschaft bei der durchgeführten Schulung eine Zahlung für einzelne Mitarbeiter/in ablehnen oder nur anteilige Beträge übernehmen, müssen die anfallenden (Rest-)Kosten durch den Auftraggeber getragen werden.

Rücktritt und Kündigung

Bis zu 3 Tagen vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer/in ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Abmeldung muss schriftlich oder telefonisch erfolgen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei einem Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf der Frist bleibt der Teilnehmer/in zum Ersatz von 75% des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Der Teilnehmer/in hat aber die Möglichkeit auf einen Ersatztermin umzubuchen oder einen Ersatzteilnehmer/in zu benennen. Eigen für Sie geplante Kurse können nur mit einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen stattfinden. Sollten es am Kurstag weniger als 10 Personen sein, kann dieser nur nach Absprache mit der Kreisgeschäftsstelle stattfinden und die fehlenden Personen zur Erreichung der Mindestteilnehmerzahl müssen aufbezahlt werden.

Absage durch Veranstalter

Der Kreisverband kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder einem anderen wichtigen Grund den Lehrgang absagen. Bereits vom Teilnehmer/in oder einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche an den Kreisverband bestehen nicht.

Änderungen

Ein Wechsel des Ausbilders/in oder Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.

Datenschutz

Alle Informationen zur Datenerhebung zum Zwecke der Kursteilnahme finden sie in der „Datenschutzerklärung

Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht den Vertrag im Übrigen. An ihre Stelle treten gemäß § 306 BGB die gesetzlichen Vorschriften.